Leistungen
Vollstationäre Pflege
Die Pflegekassen übernehmen ab 01.02.2025 im stationären Bereich bei
Pflegegrad 1 131,00 €
Pflegegrad 2 805,00 €
Pflegegrad 3 1.319,00 €
Pflegegrad 4 1.855,00 €
Pflegegrad 5 2.096,00 €
(Zur größeren Ansicht auf Tabelle klicken.)
Den o.g. Betrag hat der Pflegebedürftige pro Monat zu entrichten. Die genannten Beträge gelten bei einem Aufenthalt eines gesamten Monats.
Bei Teilmonaten vermindert sich der Eigenanteil dementsprechend.
Soweit das Einkommen und das Vermögen des Bewohners nicht ausreichen, unterstützt der Bezirk Oberbayern nach den geseztlichen Vorgaben.
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Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege
Für die Kurzzeitpflege stehen für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 pro Jahr bis zu 1.854 € für bis zu acht Wochen zur Verfügung.
Zudem können weitere 1.685 € pro Jahr für bis zu acht Wochen aus der Verhinderungspflege übertragen werden.
Es ergibt sich ein Gesamtbudget in Höhe von 3.539 € pro Jahr.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 erhalten einen Unterstützungsbetrag in Höhe von 131 €.
