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Selbstbestimmtes Wohnen im Alter

Das Betreute Wohnen und das Pflegeheim unterscheiden sich grundsätzlich:

Während es sich beim Betreuten Wohnen – auch „behindertengerechtes“ oder „altengerechtes“ Wohnen bezeichnet – um Mietwohnungen handelt, die rollstuhlgerecht ausgelegt sind, sind die einzelnen Appartements im Pflegeheim für schwer- und schwerstpflegebedürftige Bürger, die einer dauernden Pflege bedürfen, vorgesehen.

Die Bewohner in den Betreuten Wohnungen können sich bei Bedarf eines ambulanten Pflegedienstes bedienen.