Selbstbestimmtes Wohnen im Alter
Das Betreute Wohnen und das Pflegeheim unterscheiden sich grundsätzlich:
Während es sich beim Betreuten Wohnen – auch „behindertengerechtes“ oder „altengerechtes“ Wohnen bezeichnet – um Mietwohnungen handelt, die rollstuhlgerecht ausgelegt sind, sind die einzelnen Appartements im Pflegeheim für schwer- und schwerstpflegebedürftige Bürger, die einer dauernden Pflege bedürfen, vorgesehen.
Die Bewohner in den Betreuten Wohnungen können sich bei Bedarf eines ambulanten Pflegedienstes bedienen.
